AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Ferienwohnungaufnahmevertrag
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienapartments zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienapartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ zustande. Der Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind die Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Ferienwohnungaufnahmevertrag, sofern der Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen die Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ beruhen
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Die Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Ferienapartments bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Ferienwohnung Überlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von der Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis gem. § 315 BGB angemessen anheben. Gleiches gilt, wenn durch behördliche Anordnungen besonderer Schutz- und Hygieneauflagen, auch zur Sicherheit des Gastes, der Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ Mehrkosten entstehen
4. Die Preise können von der Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ dem zustimmt.
5. Rechnungen der Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Die Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen der Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Ferienapartments hat die Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Der Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt der Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist die Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere von der Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ nicht zu vertretende Umstände, z.B. behördliche Anordnungen zur Schließung, die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
• die Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Ferienwohnungleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, auch vor Gesundheitsgefahren, oder das Ansehen des der Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ zuzurechnen ist;
• ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt. 4. Bei berechtigtem Rücktritt der Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Ferienwohnungbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Ferienwohnungen stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Ferienwohnungen der Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ aufgrund der verspäteten Räumung der Ferienwohnung für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass der Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
4. Der Kunde ist verpflichtet, die jeweils in den Ferienwohnungen geltende Hausordnung einzuhalten. Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich die Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages vor. Im Falle der Kündigung bleibt der Vergütungsanspruch der Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ in voller Höhe bestehen. Ersparte Aufwendungen werden auf den Vergütungsanspruch angerechnet.
VII. Haftung der Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“
1. Die Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ beruhen. Einer Pflichtverletzung der Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ auftreten, wird die Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet die Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Ferienwohnungpreises, höchstens 500 €. Die Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich der Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung der Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem zugehörigen Parkplatz der Ferienwohnung, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Ferienwohnung Grundstücks abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“ nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Ferienwohnung Aufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Zimmervermittlung „Unter den Kastanien“.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ferienwohnung Aufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.Bitte inkudiere folgende bestimmungen in die AGB´sSollte der Kunde am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine Rückzahlung der Miete erfolgt nicht. Sonderwünsche und Nebenabreden Sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Hunde sind nur bis zu einer Risthöhe von 40 cm erlaubt. Hierfür wird immer eine gesonderte Gebühr erhoben. Sonderwünsche und Haustiere• Sonderwünsche bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Vermieterin.• Hunde sind nur mit vorheriger Genehmigung erlaubt (max. Schulterhöhe 40 cm). Es wird eine Gebühr von 10 € pro Tag erhoben.Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und/ oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der Hausverwaltung gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.
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